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1. Ausschließliche Geltung und Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma CITY-GO 1.1. Unseren Lieferungen liegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Wir nehmen Bestellungen ausschließlich zu diesen Bedingungen entgegen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vorschriften des Bestellers oder Abreden sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen.
1.2. Mit der Erteilung eines Auftrages oder der Annahme von Leistungen erkennt der Besteller die Geltung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nur für das betreffende Geschäft, sondern auch für alle zukünftigen Geschäfte an.
2. Angebote 2.1. Unsere Angebote sind noch freibleibend in dem Sinne, dass ein Vertrag erst dann zustande kommt, wenn wir die Bestellung annehmen.
2.2. Nebenabreden zu unseren Angeboten bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
3. Rücktrittsvorbehalt 3.1. Wir haben das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn seine Erfüllung ohne unser Verschulden auf technische Schwierigkeiten oder höhere Gewalt stößt, die unüberwindbar sind oder deren Überwindung einen im Vergleich zum Wert der von uns zu erbringenden Leistung unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde.
3.2. Das Recht, vom Vertrag zurückzutreten steht CITY-GO auch im Falle des Ausbleibens der Selbstbelieferung zu.
4. Zahlungsbedingungen 4.1. Es gelten die Preise der zur Zeit der Bestellung gültigen Preisliste
4.2. Unsere Forderungen sind sofort und ohne Abzug auszugleichen. Sollten für einzelne Geschäfte abweichende Zahlungsbedingungen gelten, so ist dies auf der Vorderseite der Rechnung schriftlich vermerkt.
4.3. Forderungen von CITY-GO können nur mit solchen Gegenforderungen aufgerechnet werden, die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind. Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen.
4.4. Kommt der Käufer mit seiner Zahlung in Verzug, kann CITY-GO Zinsen in Höhe von 5% über den jeweiligen Diskontsatz der Bank Austria verlangen. Das gesetzliche Recht der Fa. CITY-GO zu Rücktritt oder zur Geltendmachung von Schadenersatz wegen Nichterfüllung bleibt unberührt.
5. Versicherung- Versand- Gefahrenübergang 5.1. Warensendungen versichern wir auf Kosten des Bestellers gegen die üblichen Transportgefahren, ausgenommen Lieferungen ins Ausland, durch Spediteure oder unsere eigenen Fahrzeuge und Abholungen.
5.2. Wenn wir keine besonderen Versandvorschriften erhalten, versenden wir die Ware auf dem unserem Ermessen nach günstigsten Versandwege. Die Ware wird auf Rechnung und Gefahr des Bestellers versandt.
5.3. Wir versenden die bestellten Artikel ab Lager und unter Berechnung der Verpackungskosten.
6. Eigentumsvorbehalt 6.1. Die Ware bleibt bis zu vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen, künftig entstehender Forderungen und Einlösung von Schecks, Eigentum der Firma CITY-GO.
7. Garantiebedingungen 7.1. Garantieübernahme für: a) bauliche Bestandteile, des Rahmens inkl. Bodenplatte, Gabel, Sitzhalterung und Schweißstellen am Rahmen; Antriebsteile inkl.. Achsen, Motor und Bremsen - 1 Jahr Vollgarantie auf die Ersatzteile.
7.2. Ausnahmen:
- Achsen: Falls sich der Geräuschpegel beim Betrieb des Elektromobiles erhöht hat, erlischt die Garantie. Das ist im Allgemeinen auf falsche und zu hohe Belastung zurückzuführen.
- Motor: Wenn der Polwender des Motors beschädigt ist und die Ursache dafür ist, dass verschlissene Bürsten nicht getauscht wurden. Motorbürsten sind Verschleißteile.
- Bremse: Die Garantie erstreckt sich nur auf die elektrische Funktion der Bremsen und auf die Bremsbeläge.
7.3. Die Garantie entfällt für:
- ABS Plastikabdeckungen
- Batterien – die Batteriehersteller gewähren nur 6 Monate Garantie
- Schäden, die zurückzuführen sind auf:
- Missbrauch, Unfälle, Fahrlässigkeit
- Falsche Handhabung, Wartung oder Lagerung
- Kommerziellen Gebrauch, der vom normalen Gebrauch abweicht
- Reparaturen und / oder Veränderungen, die ohne spezielle Zustimmung des Herstellers vorgenommen wurden
- Umstände, die außerhalb der Kontrolle des Herstellers und der Firma CITY-GO liegen
- Kosten für Arbeiten, Serviceanforderungen und andere Gebühren wie Arbeits- und Wegzeit, die in Zusammenhang mit der Reparatur des Produktes entstehen.
8. Schadenersatz Schadenersatzansprüche des Bestellers gegen CITY-GO sind ausgeschlossen, wenn CITY-GO bzw. den für CITY-GO handelnden Personen nur leichte Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
9. Erfüllungsort 9.1. Erfüllungsort für Leistung und Zahlung ist Wien
9.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über den aus dem Vertrag, auch für Wechsel und Scheckprozesse ist Wien. CITY-GO hat jedoch auch das Recht, den Käufer auch an einem sonstigen für ihn geltenden Gerichtstand zu verklagen.
9.3. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. CITY-GO und der Käufer sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
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